Ratsweinhandlung

Während Ihrer Ausbildung zum Gesellen mußten Handwerkslehrlinge im Mittelalter auf Wanderschaft gehen und in verschiedenen Städten ihr Können erweitern. Um nachzuprüfen, ob die Lehrlinge auch tatsächlich in den Städten gewesen waren, die sie nach der Wanderschaft angaben, mußten sie die sogenannten Wahrzeichen der Städte richtig wiedergeben. Eines der drei Uelzer Wahrzeichen war der Spruch über der Ratsweinhandlung „die Trunkenbolden werden das Reich Gottes nicht ererben“ (s.a. Kapitel Wahrzeichen)